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Zwangsversteigerung in Frankfurt: Eigentumswohnung in Eckenheim wechselt Besitzer für 82.000 €

Veröffentlicht von Sanyog Yadav am

Amtsgericht Frankfurt am Main

Sie möchten wissen, wie eine Zwangsversteigerung genau abläuft? Wir waren bei der Zwangsversteigerung einer Wohnung in Eckenheim am 21.11.2019 im Amtsgericht von Frankfurt am Main dabei und berichten im Folgenden ausführlich über den gesamten Ablauf. Ein wichtiger Hinweis gleich zu Beginn: bei dem Objekt handelte es sich um eine Teilungsversteigerung.  

Eine Teilungsversteigerung wird durchgeführt, um eine Gemeinschaft an einem Objekt zu beenden. In diesem Fall handelte es sich um ein Ehepaar, welches hälftig im Grundbuch eingetragen war. Aufgrund einer Scheidung wird die Gemeinschaft daraufhin aufgehoben. Hintergrund ist der, dass unteilbare Immobilien in einen beziffernden Wert umgewandelt werden. Dieser Wert kann somit einfacher aufgeteilt werden.

Die Teilungsversteigerung wurde für elf Uhr angesetzt. Achtung: man sollte vor dem Termin prüfen, ob eine Versteigerung nicht kurz vorher abgesagt wird. Es ist üblich, dass es oft zu außergerichtlichen Einigungen kommt. Unser Tipp: Am Tag der Versteigerung im Amtsgericht anrufen und fragen.

Pünktlich um elf Uhr wurde der Saal zur Zwangsversteigerung aufgeschlossen. Zahlreiche Bieter und Interessenten betreten den Saal. Zu Beginn wurden allgemeine Informationen zum Objekt vorgelesen, samt Objektbeschreibung sowie der vereinbarten Sonder- und Nutzungsrechte. Die Wohnung ist auf zwei Eigentümer aufgeteilt. Der Rechtspfleger erfragte die Anwesenheit der Eigentümer. In diesem Fall war ein Miteigentümer anwesend.

Danach wurden die Eintragungen im Grundbuch vorgelesen. Hier ist bekannt geworden, dass eine Grundschuld i.H.v. 190.000 € vorliegt. Diese muss beim Erwerb des Objekts übernommen werden. Eine anwesende Person hat nach der Restschuld gefragt, diese war jedoch nicht bekannt. Das war für viele Anwesende eine große Überraschung: Nach bekannt werden dieser Grundschuld hat ein Großteil der Interessenten den Gerichtssaal verlassen.

Unser Tipp: Bei Teilungsversteigerungen sollten Sie vor dem Termin beim Amtsgericht nach bestehenden Grundschulden fragen.

Im weiteren Verlauf der Zwangsversteigerung wurde die Schätzung vorgetragen. Die Wohnung befindet sich im EG, hat 4 Zimmer und einen Keller. Die Wohnfläche beträgt ca. 68qm. Das Baujahr des gesamten Gebäudes ist 1963. Der geschätzte Verkehrswert des Sachverständigen lag bei 220.000 €, die 7/10 Grenze bei 154.000 € (weitere Informationen zu Wertgrenzen finden Sie hier).

Der Termin wird von den Eigentümern selbst, zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Die im Grundbuch eingetragenen Rechte bleiben bei einer Teilungsversteigerung bestehen, daher bleibt die Grundschuld eingetragen.

Um 11:13 wurde dann das Bieterverfahren eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt konnte jeder Interessent sein Gebot abgeben. Die Mindestbietzeit beträgt 30 Minuten.

 Das Mindestgebot beträgt 81.589,81 €.

Das Mindestgebot besteht aus:

1.     laufende Zinsen aus dem Rechtsteil 3: 66.025€

2.     Gerichtskosten: 6000€,

3.     5% Nebenleistung: 9500€,

4. angemeldete Grundsteuern: 63,81€            

Hinzu kommt noch die Übernahme der Grundschuld i.H.v. 190.000€ (bestehend bleibendes Recht). Bei einem Kauf kommt noch die Grunderwerbsteuer, die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch und die Zuschlagsgebür des Gerichts hinzu.

Der Rechtshelferin wurden während der Bietzeit sehr viele Fragen zum Objekt gestellt. Man hatte zunächst den Eindruck, dass es keinen Bieter geben wird. Die einzige Bieterin ließ lange auf sich warten. 5 Minuten vor dem Ende der regulären Bietzeit, hob sie ihre Hand.  

Die Rechtshelferin, bat Sie nach vorne. Hier musste die Dame sich ausweisen und ihr exaktes Gebot nennen. Ihr Gebot lag bei 82.000 €. Danach gab es keine weiteren Gebote.

„82.000 € zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten, sie können jetzt noch ein letztes Gebot abgeben.“

Keiner meldete sich. Um 11:48 endete die Bietungszeit in Frankfurt am Main. Das Wohnungseigentum ging auf die Höchstbietende für 82.000 € über.

Die Zwangsversteigerung endete damit mit nur einer Bieterin. Der von Dein-Immocenter ermittelte potentielle Marktwert der Wohnung liegt bei 320.000 €. Der Kaufpreis ist somit angemessen für den jetzigen Immobilienmarkt.

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